Haushaltsservice
"Leben darf leicht gehen und Spaß machen – der Haushalt auch!"
Willkommen bei Ihrem zuverlässigen Haushaltsservice, der Ihnen dabei hilft, den Alltag stressfreier zu gestalten.
Unser Ziel ist es, Ihnen mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben zu schenken, indem wir uns professionell und mit Leidenschaft um Ihre Haushaltsaufgaben kümmern.
Unsere Leistungen im Überblick:
Raum- und Textilpflege:
Gründliche Reinigung und Pflege sämtlicher Wohnbereiche – von der Küche über das Wohnzimmer bis hin zu Keller, Fitnessraum oder Terrasse. Auch die Pflege Ihrer Textilien (Waschen, Bügeln, Legen) ist bei uns in besten Händen.
Nahrungszubereitung und Lagerung:
Zubereitung traditioneller Gerichte und saisonaler Speisen.
Gestaltung kleiner kalter Buffets für besondere Anlässe.
Unterstützung bei Einkauf und Vorratshaltung, damit Sie immer bestens ausgestattet sind.
Warum unser Service?
Weil Ihr Zuhause ein Ort der Entspannung und Freude sein sollte. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Sorgfalt – wir sorgen dafür, dass Ihr Haushalt reibungslos läuft, während Sie sich auf die Dinge konzentrieren können, die Ihnen am Herzen liegen.
Kontaktieren Sie uns jetzt und erleben Sie, wie einfach Haushalt sein kann
Haushaltshilfe im Krankheitsfall
Wenn eine Krankheit Ihnen es nicht mehr erlaubt
Ihre Familie zu versorgen, unterstütze ich Sie.
Das in Anspruch nehmen einer Haushaltshilfe ist eine
Sozialleistung. Sie kann von der Sozialversicherung, den
gesetzlichen Krankenversicherungen
aber auch von der privaten Unfallversicherung übernommen werden.
Wann ist das der Fall?
Wenn Sie plötzlich und unerwartet ins Krankenhaus müssen und Sie mindestens ein Kind unter 12 oder 14 Jahren
haben (je nach Krankenkasse)
Wenn Sie mit Ihrem 2. Kind schwanger sind und zu Hause Hilfe und Unterstützung benötigen
(egal ob stationär oder zu Hause sind)
Wenn Sie ein Baby / Kind haben und krank sind, z. B. Arm oder Bein gebrochen oder aus anderen Gründen krank geschrieben sind
Wenn eine Kur ansteht und Sie wollen, dass Ihre Familie während Ihrer Abwesenheit gut versorgt ist
Wenn Sie nach einem längeren Krankenhausaufenthalt noch geschwächt sind und vorübergehend Unterstützung benötigen
Wenn Sie z. B. einen Unfall hatten und deshalb nicht alle anfallenden Arbeiten im Haushalt erledigen können
Die Rechtsgrundlage hierfür ist im Sozialgesetzbuch geregelt, z. B.
im § 38 Haushaltshilfegesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V
Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung nach § 199 RVO
in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 42 SGB VII bzw. nach § 54 SGB VII für landwirtschaftliche Unternehmer.
in der gesetzlichen Pflegeversicherung als Bestandteil der Pflegesachleistung nach § 36SGB XI
in der Sozialhilfe nach § 70 SGB XII “große Haushaltshilfe” oder § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII “kleine Haushaltshilfe”
und (selten) in Verbindung mit der Hilfe bei Krankheit nach § 48SGB XII,
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung regelt § 54 SGB IX den Anspruch auf Haushaltshilfe,
wenn aufgrund einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
(berufliche Rehabilitation) die Weiterführung des Haushalts oder die Betreuung der Kinder nicht möglich ist.
Der Anspruch auf Haushaltshilfe orientiert sich dabei an § 38 SGB V. Kostenträger der Haushaltshilfe ist aber
der Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme – meistens die deutsche Rentenversicherung Land oder Bund.